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   BVerwG, 07.05.1992 - 2 WD 2.92   

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BVerwG, 07.05.1992 - 2 WD 2.92 (https://dejure.org/1992,4919)
BVerwG, Entscheidung vom 07.05.1992 - 2 WD 2.92 (https://dejure.org/1992,4919)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Mai 1992 - 2 WD 2.92 (https://dejure.org/1992,4919)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wehrrecht - Dienstvergehen - Unterhaltpflichtverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 93, 242
  • NVwZ 1993, 68
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 03.09.1991 - 2 WD 2.91

    Wehrrecht Tatmilderungsgrund - Zugriff auf fremdes Eigentum - Unverschuldete

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1992 - 2 WD 2.92
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 23. Juni 1981 - BVerwG 2 WD 2.81 - <BVerwGE 73, 203 [f.]> und vom 3. September 1991 - BVerwG 2 WD 2.91 - m.w.N.) stellt der Zugriff eines Soldaten auf Eigentum und Vermögen von Kameraden ein schwerwiegendes Dienstvergehen dar, für dessen Ahndung die Dienstgradherabsetzung bis in einen Mannschaftsdienstgrad grundsätzlich Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist und besondere Erschwerungsgründe sogar eine Entfernung des Soldaten aus dem Dienstverhältnis gebieten können.

    Denn nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 3. September 1991 - BVerwG 2 WD 2.91 - m.w.N.) kann Zahlungsbereitschaft oder Rückzahlungsbereitschaft nur dann als durchgreifender Milderungsgrund in Betracht kommen, wenn ein Soldat zur Zahlung oder Rückzahlung nicht nur willens, sondern auch in der Lage ist.

  • BVerwG, 13.12.1972 - II WD 30.72

    Wahrheitspflicht eines Soldaten im Dienst - Pflicht eines Soldaten zur

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1992 - 2 WD 2.92
    Wie der Senat in seiner Rechtsprechung (Urteile vom 13. Dezember 1972 - BVerwG 2 WD 20.72 - <BVerwGE 46, 41 [43] > und vom 4. Juni 1980 - BVerwG 2 WD 55.79 - <BVerwGE 73, 15 [18]>) klarstellend ausgeführt hat, kommt es dabei nicht darauf an, ob eine solche Beeinträchtigung auch tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das angeschuldigte Verhalten dazu geeignet war.

    Wann eine ernsthafte Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit eines Soldaten anzunehmen ist, läßt sich nicht generell festlegen; insoweit kommt es entscheidend auf die Umstände des Einzelfalles, und zwar darauf an, ob ein vernünftiger, objektiv wertender Dritter bei Kenntnis des angeschuldigten Verhaltens darin eine ernsthafte Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit eines Soldaten sehen würde (BVerwGE 46, 41 [43]).

  • BVerwG, 04.06.1980 - 2 WD 55.79

    Wohlverhaltenspflicht des Soldaten - Ehebruch mit Kameradenfrau - Verletzung der

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1992 - 2 WD 2.92
    Wie der Senat in seiner Rechtsprechung (Urteile vom 13. Dezember 1972 - BVerwG 2 WD 20.72 - <BVerwGE 46, 41 [43] > und vom 4. Juni 1980 - BVerwG 2 WD 55.79 - <BVerwGE 73, 15 [18]>) klarstellend ausgeführt hat, kommt es dabei nicht darauf an, ob eine solche Beeinträchtigung auch tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das angeschuldigte Verhalten dazu geeignet war.

    Allgemein läßt sich sagen, daß das Verhalten eines Soldaten negative Rückschlüsse auf seine Integrität zulassen muß (BVerwGE 73, 15 [18]).

  • BVerwG, 27.03.1973 - II WD 45.72

    Vertrauen zwischen Untergebenen und Vorgesetzten - Zusammenhalt der Bundeswehr -

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1992 - 2 WD 2.92
    Eine gesetzliche Möglichkeit, ihn aus Billigkeitsgründen von den ihm im Berufungsverfahren erwachsenen notwendigen Auslagen - ganz oder teilweise - zu entlasten ( 132 Abs. 2 Satz 1 WDO), besteht nicht (vgl. Urteil vom 27. März 1973 - BVerwG 2 WD 45.72 - <BVerwGE 46, 101>).
  • BVerwG, 27.01.1987 - 2 WD 41.86

    Wartungsgruppenführer - Soldat - Benzindiebstahl - Disziplinarmaß

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1992 - 2 WD 2.92
    Von den besonderen Gründen, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 41.86 - <BVerwGE 83, 278 [281]>) als maßnahmemildernd angesehen werden können, weil der Soldat in einer von so außergewöhnlichen Umständen geprägten Situation gehandelt hat, daß ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten schlechterdings nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte, könnte hier allenfalls ein Handeln in einer ausweglos erscheinenden, unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage in Betracht kommen, die auf andere Weise nicht zu beheben war.
  • BVerwG, 02.07.1987 - 2 WD 19.87

    Offizier - Mißhandlung von Untergebenen - Beleidigung von Untergebenen -

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1992 - 2 WD 2.92
    Je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, um so mehr Achtung und Vertrauen genießt er, um so größer sind daher die Anforderungen, die an seine Zuverlässigkeit, sein Pflichtgefühl und sein Verantwortungsbewußtsein gestellt werden müssen, und um so schwerer wiegt folglich eine Pflichtverletzung, die er sich zuschulden kommen läßt (vgl. Urteil vom 2. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 19.87 - <BVerwGE 83, 300 [302]>).
  • BVerwG, 23.06.1981 - 2 WD 2.81

    Bemessung einer Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten aufgrund einer

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1992 - 2 WD 2.92
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 23. Juni 1981 - BVerwG 2 WD 2.81 - <BVerwGE 73, 203 [f.]> und vom 3. September 1991 - BVerwG 2 WD 2.91 - m.w.N.) stellt der Zugriff eines Soldaten auf Eigentum und Vermögen von Kameraden ein schwerwiegendes Dienstvergehen dar, für dessen Ahndung die Dienstgradherabsetzung bis in einen Mannschaftsdienstgrad grundsätzlich Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist und besondere Erschwerungsgründe sogar eine Entfernung des Soldaten aus dem Dienstverhältnis gebieten können.
  • BVerwG, 12.03.1985 - 2 WD 38.84

    Dienstvergehen - Leichtfertiges Schuldenmachen - Soldat

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1992 - 2 WD 2.92
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 12. März 1985 - BVerwG 2 WD 38.84 - <BVerwGE 76, 350 [f.]> m.w.N., vom 31. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 47.89, 19.91 - und vom 16. Januar 1992 - BVerwG 2 WD 34.91 -) kann ein Soldat in der Rechtsstellung eines Berufssoldaten oder eines Soldaten auf Zeit wie jeder andere Staatsbürger Verbindlichkeiten eingehen, insbesondere Darlehen aufnehmen, Ratenzahlungsgeschäfte abschließen und dabei, ohne ein Dienstvergehen zu verüben, die Grenzen seiner wirtschaftlichen Möglichkeiten überschreiten.
  • BVerwG, 16.01.1992 - 2 WD 34.91

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Missachtung eines dienstlichen Befehls

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1992 - 2 WD 2.92
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 12. März 1985 - BVerwG 2 WD 38.84 - <BVerwGE 76, 350 [f.]> m.w.N., vom 31. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 47.89, 19.91 - und vom 16. Januar 1992 - BVerwG 2 WD 34.91 -) kann ein Soldat in der Rechtsstellung eines Berufssoldaten oder eines Soldaten auf Zeit wie jeder andere Staatsbürger Verbindlichkeiten eingehen, insbesondere Darlehen aufnehmen, Ratenzahlungsgeschäfte abschließen und dabei, ohne ein Dienstvergehen zu verüben, die Grenzen seiner wirtschaftlichen Möglichkeiten überschreiten.
  • BVerwG, 21.01.1991 - 6 C 49.88

    Soldat auf Zeit - Dienstgradherabsetzung - Minderung der Übergangsbeihilfe

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1992 - 2 WD 2.92
    Die Dienstgradherabsetzung des früheren Soldaten, die erst nach dem letzten Monat seiner Dienstzeit in der Bundeswehr rechtskräftig geworden ist, hindert - entgegen der Auffassung des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 21. Januar 1991 - BVerwG 6 C 49.88 - nach Meinung des erkennenden Senats kraft Gesetzes die Übergangsbeihilfe; Zweifel darüber sind im Rahmen der Urteilsvollstreckung gemäß 85 Abs. 1 Satz 1 WDO i.V.m. 458 Abs. 1 und 462 a Abs. 2 StPO vom Truppendienstgericht zu entscheiden (vgl. Beschluß vom 27. August 1991 - BVerwG 2 WDB 14.91 - <ZBR 1991, 376>).
  • BVerwG, 27.08.1991 - 2 WDB 14.91

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 17.07.1991 - 2 WDB 14.91

    Soldat auf Zeit - Übergangsbeihilfe - Auswirkung einer Dienstgradherabsetzung

  • BVerwG, 31.07.1991 - 2 WD 19.91

    Ernennung eines Soldaten unter Berufung in das Dienstverhältnis eines Soldaten

  • BVerwG, 10.07.1981 - 2 WD 7.80

    Disziplinarverfahren gegen einen Soldaten wegen der Begehung von Straftaten -

  • BVerwG, 20.01.2004 - 1 D 33.02

    Beamter beim BND; Weiterverfolgung der Berufung des Bundesdisziplinaranwalts

    Ein BND-Mitarbeiter, dessen wirtschaftliche und finanzielle Lage schlecht ist, wird in gesteigertem Maße verführbar und letztlich auch erpressbar, stellt insoweit ein erhebliches Sicherheitsrisiko für den Dienstherrn dar und beeinträchtigt dadurch seine dienstliche Verwendungsmöglichkeit (vgl. zum leichtfertigen Schuldenmachen eines Soldaten z.B. BVerwGE 76, 350 ; 93, 242 ; vgl. auch Köhler/Ratz-Mayer, BDG, B. II. 12 Rn. 12).
  • BVerwG, 24.11.2009 - 1 WB 6.09

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos in einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung

    Die gänzliche Verweigerung der Zahlung des Kindesunterhalts kann die Dienstpflicht eines Soldaten aus § 17 Abs. 2 Satz 2 SG auf Wahrung seiner Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit verletzen (Urteil vom 7. Mai 1992 - BVerwG 2 WD 2.92 - BVerwGE 93, 242 = NZWehrr 1992, 259).

    Nach ständiger Rechtsprechung des 2. Wehrdienstsenats des Bundesverwaltungsgerichts stellt allerdings das leichtfertige Schuldenmachen einen eigenständigen Vorwurf gegen einen Soldaten dar, der seine Verwendung in sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten berührt und ihn in vielfältiger Weise zu einem Sicherheitsrisiko werden lässt (z.B. Urteile vom 7. Mai 1992 a.a.O., vom 18. Juni 1996 - BVerwG 2 WD 10.96 - BVerwGE 103, 343 = Buchholz 235.0 § 34 WDO Nr. 15 und vom 27. Januar 2000 - BVerwG 2 WD 28.99 - Buchholz 236.1 § 12 SG Nr. 16).

  • BVerwG, 12.10.1993 - 2 WDB 15.92

    Wehrrecht - Pflichtverletzung - Delegation - Letztverantwortung -

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 13. Dezember 1972 - BVerwG 2 WD 30.72 - <BVerwGE 46, 41 [43]>, vom 4. Juni 1980 - BVerwG 2 WD 55.79 - <BVerwGE 73, 15 [18]>, vom 29. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 18.90 - <BVerwGE 93, 30 [33]> m.w.N., vom 5. Mai 1992 - BVerwG 2 WD 2.92 -, vom 17. Dezember 1992 - BVerwG 2 WD 11.92 - und vom 27. Januar 1993 - BVerwG 2 WD 23.92 -) kommt es nämlich flicht darauf an, ob eine solche Beeinträchtigung auch tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das angeschuldigte Verhalten dazu geeignet war.
  • BVerwG, 10.02.1993 - 2 WD 25.92

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Urkundenfälschung und Betrugs -

    Dementsprechend hat nach gefestigter Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 23. Juni 1981 - BVerwG 2 WD 2.81 - <BVerwGE 73, 203 [f.]>, vom 31. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 48.90 - <BVerwGE 93, 34 [BVerwG 31.01.1991 - 2 WD 48/90] [f.]> und vom 7. Mai 1992 - BVerwG 2 WD 2.92 - <NZWehrr 1992, 259> - jeweils m.w.N.) für ein derartiges Dienstvergehen eines Soldaten auf Zeit die Dienstgradherabsetzung bis in den Mannschaftsdienstgrad Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen zu sein.
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